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LEISTUNGEN

Unsere pflegerischen Leistungen im ambulanten Bereich sind in der

Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Art. 7 gesetzlich geregelt. 

Dies bedeutet auch, dass wir krankenkassenanerkannt sind.

Dabei werden diese in drei Kategorien eingeteilt:

A (Abklärung), B (Behandlungspflege) und C (Grundpflege)

Abklärung

 

Erstgespräch

 

Datenerhebung

 

Pflegebedarf ermitteln

Pflegeplanung

 

Austausch mit anderen medizinischen & therapeutischen Stellen

 

Erklären von

medizinischen Sachen

 

Anleiten zum

selber ausführen

von Pflege-& Behandlungsaufgaben

Strich

Grundpflege

Körperpflege

(waschen, duschen)

Hautpflege

Kleider an-/ausziehen

Kompressionsstrümpfe

an-/ausziehen

Unterstützen beim anbringen von Hilfsmittel (Gehhilfen, Orthesen, Prothesen)

Mundpflege

Haare waschen

Nägel schneiden

Inkontinenzmaterial anbringen (Einlagen)

Strich

Behandlungspflege

 

Wundbehandlung

 

Medikamente richten

 

Medikamente verabreichen

 

Spritzen verabreichen

 

Infusionen

 

Inhalation

 

Augentropfen

 

Stomapflege

 

Urostomapflege

 

Verabreichen von Sondennahrung

 

Pflege der Sonde

 

Blasenkatheter versorgen

 

Blutdruck, Puls, Sauerstoffsättigung, Temperatur und Gewicht messen

 

Blutentnahmen

Strich

Es ist - sowohl national wie auch kantonal - geregelt,

wie die Kosten der Pflegeleistungen finanziert werden. 

Der grösste Teil wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt. Als Patient/Klient zahlen Sie im Kanton St. Gallen zusätzlich 20% des Anteils der obligatorischen Krankenpflegeversicherung pro Tag (jedoch max. 15.35 Fr.). 

Die restlichen Kosten werden von der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, übernommen.

Pflege und Behandlung zuhause - Oberes Toggenburg

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