LEISTUNGEN
Unsere pflegerischen Leistungen im ambulanten Bereich sind in der
Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Art. 7 gesetzlich geregelt.
Dies bedeutet auch, dass wir krankenkassenanerkannt sind.
Dabei werden diese in drei Kategorien eingeteilt:
A (Abklärung), B (Behandlungspflege) und C (Grundpflege)
Abklärung
Erstgespräch
Datenerhebung
Pflegebedarf ermitteln
Pflegeplanung
Austausch mit anderen medizinischen & therapeutischen Stellen
Erklären von
medizinischen Sachen
Anleiten zum
selber ausführen
von Pflege-& Behandlungsaufgaben

Grundpflege
Körperpflege
(waschen, duschen)
Hautpflege
Kleider an-/ausziehen
Kompressionsstrümpfe
an-/ausziehen
Unterstützen beim anbringen von Hilfsmittel (Gehhilfen, Orthesen, Prothesen)
Mundpflege
Haare waschen
Nägel schneiden
Inkontinenzmaterial anbringen (Einlagen)

Behandlungspflege
Wundbehandlung
Medikamente richten
Medikamente verabreichen
Spritzen verabreichen
Infusionen
Inhalation
Augentropfen
Stomapflege
Urostomapflege
Verabreichen von Sondennahrung
Pflege der Sonde
Blasenkatheter versorgen
Blutdruck, Puls, Sauerstoffsättigung, Temperatur und Gewicht messen
Blutentnahmen

Es ist - sowohl national wie auch kantonal - geregelt,
wie die Kosten der Pflegeleistungen finanziert werden.
Der grösste Teil wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt. Als Patient/Klient zahlen Sie im Kanton St. Gallen zusätzlich 20% des Anteils der obligatorischen Krankenpflegeversicherung pro Tag (jedoch max. 15.35 Fr.).
Die restlichen Kosten werden von der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, übernommen.